Mobilfunk verstehen

Mobilfunkwechsel ohne doppelte Kosten planen

Beim Wechsel des Mobilfunkanbieters müssen drei Termine zusammenpassen: das Ende des alten Vertrags, die Rufnummernmitnahme (Portierung) und der Beginn der Grundgebühr beim neuen Tarif. Die Portierung überträgt Ihre Nummer, kündigt den alten Vertrag aber nicht.

Planen Sie den Wechsel frühzeitig. Lassen Sie sich bestätigen, wann der neue Tarif beginnt und ab wann Sie die Grundgebühr zahlen. So vermeiden Sie, für den neuen Tarif zu zahlen, solange der alte Vertrag noch läuft.

Vertragsende und Kündigungsfrist prüfen

Schauen Sie zuerst in Ihre Vertragsunterlagen, die letzte Rechnung oder das Kundenkonto. Dort finden Sie die Mindestlaufzeit, die Kündigungsfrist und das Vertragsende. Kündigen Sie so, dass die Kündigung fristgerecht beim Anbieter eingeht, und bewahren Sie den Nachweis auf. Die Bestätigung sollte das genaue Vertragsende nennen.

Wenn sich ein Telekommunikationsvertrag nach der anfänglichen Vertragslaufzeit stillschweigend verlängert, können Verbraucher ihn grundsätzlich mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bei einem Vertrag mit Mindestlaufzeit gelten die vereinbarte Kündigungsfrist und das bestätigte Vertragsende. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, den Anbieterwechsel möglichst früh, am besten drei Monate vor Vertragsende, zu planen. Das ist eine Empfehlung und keine allgemeine gesetzliche Kündigungsfrist.

Rufnummer passend mitnehmen

Wenn Sie Ihre Nummer behalten möchten, stimmen Sie den Portierungstermin mit dem Vertragsende ab. Wird die Nummer erst zum Vertragsende übertragen, sinkt das Risiko, dass beide Tarife gleichzeitig kostenpflichtig sind. Lassen Sie sich den Termin vom neuen Anbieter bestätigen und prüfen Sie zugleich, wann der neue Tarif kostenpflichtig beginnt.

Sie können die Nummer auch vor dem Vertragsende übertragen lassen. Dann läuft der alte Vertrag trotzdem bis zum vereinbarten Ende weiter, und der alte Anbieter darf weiterhin Entgelt verlangen. Wenn der neue Tarif zu diesem Zeitpunkt bereits kostenpflichtig ist, zahlen Sie vorübergehend für beide Verträge. Auf Wunsch kann der alte Anbieter für den verbleibenden Vertrag eine neue Nummer vergeben.

Die Rufnummernmitnahme ist für Endkunden kostenlos. Nach Vertragsende können Sie sie gesetzlich noch bis zu einem Monat beantragen; Anbieterbedingungen können eine längere Frist vorsehen. Stimmen Sie Ihre persönlichen Daten beim alten und neuen Anbieter genau ab. Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen zu den Angaben beim bisherigen Anbieter passen.

Tarifstart gesondert bestätigen

Die Auswahl „Portierung zum Vertragsende“ bestimmt nicht automatisch, ab wann der neue Tarif Geld kostet. Je nach Anbieter und Tarif beginnt die Abrechnung zu einem anderen Zeitpunkt. Prüfen Sie deshalb vor dem Abschluss die Bestellbestätigung oder Vertragsunterlagen: An welchem Tag wird der neue Tarif aktiviert, und ab wann fällt der Grundpreis an?

Bei einem gesetzlich geregelten Anbieterwechsel muss der neue Anbieter den Dienst am vereinbarten Tag aktivieren. Für diesen Wechsel kann er erst Geld verlangen, wenn der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist. Diese Regel ist keine pauschale Aussage über jeden separat bestellten Tarif oder dessen Abrechnungsmodell. Klären Sie im Zweifel schriftlich, ob der Tarifstart an die Bestellung, die Aktivierung oder den Portierungstermin geknüpft ist.

Wechsel in der richtigen Reihenfolge planen

Richten Sie den Wechsel nach dem bestätigten Vertragsende aus. Kündigen Sie rechtzeitig und warten Sie die Kündigungsbestätigung ab, bevor Sie den neuen Tarif nach den Vorgaben des neuen Anbieters bestellen. Wenn Sie Ihre Nummer nicht früher mitnehmen müssen, wählen Sie einen Portierungstermin zum Vertragsende. Lassen Sie sich diesen Termin und den Beginn der kostenpflichtigen Tarifzeit bestätigen.

Die Abläufe unterscheiden sich je nach Anbieter. Manche Anbieter empfehlen, den Wechsel früh einzuleiten; andere beschreiben für eine Portierung zum Vertragsende einen Bestellablauf, der erst nach der Kündigungsbestätigung beginnt. Folgen Sie deshalb den Angaben des konkreten Anbieters, ohne das bestätigte Ende des alten Vertrags aus dem Blick zu verlieren.

Heben Sie Kündigungsbestätigung, Portierungsauftrag und Angaben zum neuen Tarifstart auf. Vergleichen Sie nach dem Wechsel die ersten Rechnungen mit diesen Bestätigungen. So erkennen Sie, ob ein Tarif früher begonnen hat als vereinbart oder der alte Vertrag über das bestätigte Ende hinaus berechnet wurde.

Bei Verzögerungen reagieren

Wenn der Wechsel rechtzeitig eingeleitet wurde, muss der alte Anbieter die Versorgung unter bestimmten Voraussetzungen nach Vertragsende fortführen. Für diesen Übergangszeitraum nennt die Bundesnetzagentur ein Entgelt von 50 Prozent des bisherigen Preises. Der Anbieter rechnet das von der Bundesnetzagentur für diesen Übergangszeitraum genannte Entgelt von 50 Prozent des bisherigen Preises taggenau ab; eine Überschneidung zweier Verträge kann trotzdem Kosten verursachen.

Wird die Rufnummer nicht spätestens am folgenden Arbeitstag nach dem vereinbarten Termin übertragen und aktiviert, sieht das Gesetz eine mögliche Entschädigung von 10 Euro pro Tag vor. Dauert eine Unterbrechung beim Anbieterwechsel länger als einen Arbeitstag, kann für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung anfallen. Sie beträgt 10 Euro oder 20 Prozent des vereinbarten Monatsentgelts, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ausnahmen gelten, wenn Sie die Verzögerung zu vertreten haben.

Melden Sie eine Verzögerung zuerst dem Anbieter und bewahren Sie die Unterlagen zum Wechsel auf. Können Sie die Abweichung nicht mit dem Anbieter klären, wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur.

Der nächste Schritt

Was passt zu Ihrem Alltag?

Ordnen Sie Ihren Bedarf ein, bevor Sie einzelne Angebote vergleichen.

Zum Tarifcheck