Nur Handy mit Vertrag

Nur Handy mit Vertrag

Im Gegensatz zu einem Vertragshandy kann ein Prepaid-Anbieter nur das auf der Karte vorgeladene Guthaben nutzen. Bei einem Telefon mit Vertrag stellen Sie sicher, dass das Telefon überhaupt LTE unterstützt. In jedem Fall kann es nur Karten in das neue Smartphone selbst einstecken. Pauschalen beinhalten alles in einem einzigen Tarif, andere nur das Nötigste. Es ist nicht einfach, ein Mobiltelefon für Senioren und Rentner zu finden.

Handy-Vertragsprobleme

Wenn man ein Handy bei einem kostenlosen Fachhändler erwirbt und einen Handyvertrag unterschreibt, erhält man oft versprochene Zusatzleistungen und Zeitvorteile. Was aber, wenn diese Versprechungen nicht gehalten werden und z.B. Handy und SIM-Karte nicht eintreffen? Zusätzlich zu den Netzwerkbetreibern und Anbietern, die Mobiltelefone und Handyverträge unmittelbar und überwiegend in Paketen vertreiben, sind auch unabhängige Vertragshändler im TK-Markt tätig.

Sie akzeptieren nur Handyverträge und geben diese an die Netzwerkbetreiber weiter. Deshalb schliessen die Konsumenten zwei Kontrakte mit verschiedenen Partnern ab, erläutert die Konsumentenzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Handel wirbt im Wettbewerb um die Kundschaft oft mit vielen Vorteilen. Neben Accessoires wie Freisprecheinrichtungen oder Handytaschen verspricht man den Mobilfunkbetreibern oft die Erstattung der Verbindungskosten und der monatlich anfallenden Grundgebühr beim Vertragsabschluss für zwei Jahre.

Aber das Verbraucherzentrum gibt zu berücksichtigen, dass angebliche gute Geschäfte oft schlechte Vertragsbedingungen verbergen oder sich als Ladenbesitzer herausstellen. ärgerlich ist auch, dass Anschluss- und Grundentgelte oft nicht wie zugesagt zurückerstattet werden oder dass der Kunde Wochen auf sein Handy wartet – wie es vor einigen Jahren bei Quam-Anbietern der Fall war, die Gratis-Mobiltelefone zugesagt haben.

Sollte das gewünschte Mobiltelefon nicht ankommen, sollte sich der Käufer an den Fachhändler wendet. Der kann ihm eine vernünftige Fristsetzung einräumen. Wird das Mobiltelefon während dieser Zeit immer noch nicht ausgeliefert, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Besteller vom Vertrag Gebrauch machen. Falls der Preis bereits bezahlt wurde, muss der Verkäufer ihn erstatten.

Hat der Konsument das Wunsch-Handy anderweitig zu einem erhöhten Tarif geordert, kann er vom Fachhändler die zusätzlichen Kosten als Entschädigung einfordern. Allerdings muss der Einzelhändler nicht bezahlen, wenn er nachweisen kann, dass er die Ware nicht liefern kann, weil z.B. der Produzent Lieferschwierigkeiten hat. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Handyvertrag mit dem Mobilfunkbetreiber auch ohne Handy weiterläuft.

Falls die Simkarte bereits aktiviert, aber (noch) nicht an den Auftraggeber übergeben wurde, sollte der Netzwerkbetreiber benachrichtigt werden. Stellt dieser die Kreditkarte nicht aus, obwohl der Besteller vorher eine vernünftige Fristsetzung getroffen hat, kann der Besteller vom Handyvertrag (schriftlich!) zurücktreten und die Rückgabe bereits geleisteter Entgelte durch den Mobilfunkbetreiber verlangen, die Verbraucherstelle wird dies der Verbraucherstelle mitteilen.

Ist der Mobilfunkbetreiber dagegen noch nicht mit dem Vertragshändler in Kontakt getreten, muss sich der Konsument an den Vertragshändler wenden. 2. Falls der Vertragshändler zugesagt hat, die Anschluss- und monatliche Grundgebühr zu ersetzen und dies nicht macht, kann der Käufer diesen Betrag von ihm als Schadensersatz zurückverlangen. Der Dealer muss auch hier zunächst eine vernünftige Zeitspanne einräumen.

Wenn der Unternehmer die Zahlungsunfähigkeit erklärt hat und somit sein Versprechen nicht einhalten kann, hat der Konsument bedauerlicherweise das Nachsehen. In jedem Falle gilt jedoch der Handyvertrag, da die Erstattung der Kosten mit dem Anbieter und nicht mit dem Netzwerkbetreiber abgestimmt wurde. Daher muss der Auftraggeber auch die Grundentgelte an den Netzwerkbetreiber abführen. Schickt der Käufer die Anmeldeformulare an den Verkäufer und der Verkäufer antwortet nicht, kommt weder ein Vertrag über den Kauf eines Mobiltelefons noch ein Handyvertrag zustande.

Die Konsumenten können den Einzelhändler davon überzeugen, den Vertrag anzunehmen. â??Wer mit dem angeschafften Handy trotzdem nicht einverstanden ist oder einen zu teueren Handyvertrag abschaffen möchte, muss sich in der Regel jedoch an diesen Vertrag halten. Lediglich bei Aufträgen per Katalogeintrag, telefonisch oder per E-Mail haben Käufer zwei Wochen Zeit, den Vertrag gegenüber dem betreffenden Vertragsnehmer zu kündigen, erklärt der Kunde den Verbraucherschützern.

Jedoch kann die SIM-Karte zum Test von Mobiltelefonen und Mobilfunkverträgen freigeschaltet werden. Falls Sie Ihren Vertrag regelkonform beenden wollen, sollten Sie die jeweiligen Termine einhalten. Wenn Sie nicht stornieren, wird der Vertrag um ein Jahr verlängern. Damit keine Fehler gemacht werden, sollten die Dokumente über den ursprünglichen Vertrag und die Verlängerung des Vertrages aufbewahrt werden.

Beim Verlängern von Netzbetreiberverträgen gibt es oft günstigere oder teuere Mobiltelefone als bei Service-Provider-Verträgen.

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