Handyvertrag ohne Telefon

Handyvertrag ohne Telefon

Wenn Sie einen regulären Vertrag suchen, haben wir auf unserer Angebotsseite den richtigen Tarif für den richtigen Handyvertrag. Der Handyvertrag ist einmal mit einem neuen Handy und einmal ohne Handy erhältlich. Wer besonders günstig telefonieren und im Internet surfen will, sollte einen Handyvertrag ohne Handy abschließen. FLAT-Telefonieren; FLAT-SMS; EU-Roaming inklusive Info.

Mobiltelefon ohne Schufa-Informationen

Die Suche nach einem billigen Handy-Vertrag mit einem Smart- Phone oder Mobiltelefon ist keine Selbstverständlichkeit. Während Ihrer Recherchen im Netz treffen Sie auf Websites und Dienstleister, die mit “aggressiven” Werbeslogans darauf hinweisen, dass ein Mobilfunkvertrag ohne Schufa-Check möglich ist. Egal ob Diskonter oder die großen Netzwerkbetreiber, heute hat jeder Betreiber eine Schufa-Anfrage zur Kostensicherheit und Bonitätsprüfung von neuen Kunden, lediglich Mobilfunktarife auf Prepaid-Basis sind hier eine Ausnahme.

Smart-Phone trotz des Schufas – darauf sollten Sie achten! Telephonieren, SMS senden, im Netz blättern oder einfach nur E-Mails abrufen. In Zeiten von Messaging-Diensten wie WhatsApp & Co. und Social Networks wie z. B. Facebooks kommuniziert man hauptsächlich mit Freunde, Bekannte und Familienmitgliedern über das Mobiltelefon, oder? Frühere Modelle und Mobilfunkverträge ohne Mobiltelefon steigern Ihre Genehmigungschancen erheblich!

Eine Allnet-Flatrate (Handy-Flatrate in alle Netze) ist trotz aller Schufas zu empfehlen, mit der Sie zum Festpreis in alle deutschen Netzwerke anrufen, wahlweise unbegrenzte SMS verschicken oder im Netz surfen können. Negativ bewertete Mobilfunkkunden haben ihre Kosten im Blick & keine bösen Überaschungen bei der kommenden Mobilfunkrechnung. xxxx: Achten Sie auf die monatlichen stornierbaren Allnet-Flatrates!

Heute muss ein Mobilfunkvertrag nicht mehr kostspielig und an lange Fristen binden. Verwenden Sie Preisvergleiche im Netz, werten Sie Ihr Verhalten am Telefon aus, ermitteln Sie den richtigen Mobilfunktarif und agieren Sie flexibler auf die aktuellen Mobilfunkangebote. Nähere Angaben zur “Schufa” und zur Streichung von Schufa-Einträgen erhalten Sie unter der Adresse ?Wikipedia oder unter ?Wikipedia

Handy-Verträge: Gilt ein Kontrakt ohne einen bestimmten Preis?

Es kommt häufig vor, dass Firmen den Auftraggeber bei Vertragsabschlüssen nicht über alle Teile des Vertrages unterrichten. Die Arbeitsgruppe hat derzeit zu prüfen, ob ein Telekommunikations-Vertrag auch ohne konkrete Preisangabe für den reservierten Vertrag gültig ist. Eine Kundin hat zwei Handyverträge mit ihrem Telekommunikationsprovider abgeschlossen.

In den Verträgen wurden jedoch nicht die Preisangaben für die ausgewählten Tarifarten festgelegt, sondern nur eine Referenzklausel. Demnach sind die Allgemeinen Bedingungen sowie die Leistungsbeschreibungen und die Preislisten Vertragsbestandteil. Die Richterin am Bezirksgericht Winsen (Urteil vom 12. Oktober 2014, Rs. 16 C 835/14) hat entschieden, dass der Fernmeldedienstanbieter die offenen Forderungen nicht einfordern kann.

Nach § 43a Abs. 1 Nr. 5 TKG müssen die Anbieter in den Kontrakten die konkreten Tarife angeben. Nach dem eindeutigen Text der Richtlinie ist ein Verweis auf andere Unterlagen, aus denen sich der Kurs nicht ergebe. Die Gesellschaft argumentierte dagegen, dass ein Verweis auf die geltende Tarifliste und die Allgemeinen Bedingungen beispielsweise ausreiche, um eine wirksame Preisabsprache nach dem allgemeinen “AGB-Recht” abzuschließen.

Das Telekommunikationsunternehmen hat die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt. Schlussfolgerung: Die Regelung des 43a TKG diente der so genannten Preisklärung in Aufträgen. Der Kunde sollte daher bereits in den Handyverträgen selbst über die exakten Tarife unterrichtet werden. Eine Bezugnahme auf die Allgemeinen Bedingungen oder die Preisliste reicht nicht aus.

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