Handyvertrag ohne Grundgebühr und Mindestumsatz

Handyvertrag ohne Grundgebühr und Mindestumsatz

Der Mobilfunktarif beinhaltet keine versteckten Kosten wie z.B. einen monatlichen Mindesteinnahmen. Auch ein Mobilfunkvertrag ohne Mindestumsatz und Grundgebühr ist möglich. Dieses Vertragsmodell wird jedoch nur selten mit aktuellen Mobiltelefonen angeboten. Die Prepaid-Angebote von Aldi-Talk sind ohne Vertrag, ohne Mindestumsatz und ohne monatliche Grundgebühr.

Mobilfunkvertrag ohne Grundgebühr und Mindestumsatz

Sie können auch einen Kaufvertrag abschließen, bei dem Sie die Grundgebühr in voller Höhe und einen Mindestumsatz erhalten. Man zahlt dann zwei Jahre lang nichts (wenn der Mindestumsatz ausreicht), aber man muss sein Telefonverhalten besser wissen…. Fallbeispiel 1: Grundgebühr vollständig durch Zahlung abgedeckt. So viel “Gewinn”, dass Sie die Netzwerkoption 60min-in-all auch ” gratis ” auf einen Kontrakt reservieren können.

Klarmobil.de und die Kontoführungsgebühr | c’t Magazine

Vor kurzem haben wir über die von Klarmobil erhobenen Kontoführungsgebühren berichtet. de. Laut Klemens V. in der vergangenen Nummer hätte Klarmobil eine neue Vergütung für alle Kundinnen und Kunden mit einem Umsatz von weniger als 3 EUR pro Monat einführt. Der Klarmobil Support schreibt dem Auftraggeber, dass die so genannte Kontoführungsgebühr von einem Cent in einer E-Mail bekannt gegeben wurde und nun auch bezahlt werden muss.

Wir haben nach der Bekanntgabe des Berichtes über die neue Kontoführungsgebühr verschiedene E-Mails von Kunden von Klarmobil erhalten, denen die neue Vergütung mitverrechnet wurde. “Entschuldige, wir haben die Kosten für dich nicht übernommen. “Nach fast vier Jahren merkt man, dass das Unternehmen die 2010 festgelegte Abgabe ausgelassen hat.

In manchen Fällen wird die Vergütung zweimal berechnet, wie dieser Abschnitt der Abrechnung aufzeigt. In den Rechnungen vieler unserer Auftraggeber stand: “Aufgrund einer falschen Eingabe in unserem Verrechnungssystem wurde Ihnen die vertragliche Grundgebühr von 1,- noch nicht in Rechnung gestellt. 2. Bei einem monatlichen Mindestumsatz von 3,- auf Ihrem Anschluß fällt die Grundgebühr nicht an.

“Doch damit nicht genug: Es gab auch Kunden von Clarmobil, denen die ominöse Grundgebühr für den Monatsfebruar 2014 doppelt in Rechnung gestellt wurde. Manche Leserschaft, die überzeugt war, nie einen Kaufvertrag mit Grundgebühr oder Mindestumsatz unterschrieben zu haben, protestierte bei der Firma Karmobil. Beispielsweise drängte er auf Arnold K.: “Es stimmt, dass klarmobil.de auch die Grundgebühr von 1,00 EUR für bestehende Kunden einführt.

Das Honorar gilt nicht für Sie, wenn ein Umsatz von mehr als 3,- EUR vom ersten Tag bis zum Monatsende erzielt wird. “Auch bei der EinfÃ? der EinfÃ?hrung dieser umsatzabhÃ?ngigen GrundgebÃ?hr hat die Firmaklarmobil eine klare Position: “Sie wurden am 26. Juni 2010 in einem speziellen Rundbrief (an die unsbekannte eMailadresse) Ã?ber diese Ãnderung der Allgemeinen GeschÃ?ftsbedingungen (AGB) informiert.

Weil Sie der Veränderung im vorgegebenen Zeitrahmen weder zugestimmt noch Ihre SIM-Karte gelöscht haben, sind auch die neuen AGB für Sie in Kraft gesetzt worden. “Klarmobils Antwort auf Proteste von Seiten der Auftraggeber gegen die umsatzabhängigen Grundgebühren ist in der Regel ein Textmodul. Im Jahr 2010 wurde daher eine unilaterale Vertragsanpassung durch eine Novelle der AGB vorgenommen, die dann für fast vier Jahre in Vergessenheit geriet und die nun ab Jänner 2014 den Käufer zur Zahlung auffordert.

Aber ist es überhaupt möglich, durch Änderung der AGB solche wesentlichen Vertragselemente wie Mindestumsatz und Grundgebühr vorzusehen? Nach dem BGH (Urteil vom 12. Oktober 2007, vgl. BGH III Nr. 63/07 ) können durch eine Änderung der AGB auf Kosten des Auftraggebers keine wesentlichen Vertragselemente geändert werden. Die meisten Anwälte werden wahrscheinlich zustimmen, dass eine Grundgebühr und ein Mindestumsatz in diese Rubrik gehören.

Es ist zweifelhaft, ob die AGB von Clarmobil diese Voraussetzungen erfüllen. Aber auch wenn es sich nach Ansicht von Karmobil nicht um eine substanzielle Änderung des Vertrags handele, bedeute dies nicht, dass die neuen Entgelte tatsächlich bezahlt werden müssten. Einerseits hat der Gesetzgeber auch für Änderungen der AGB eindeutige Regelungen getroffen, die zu einer Anpassung der Kosten für den Auftraggeber geführt haben.

Eine solche Passage hat die Firma Karmobil in Ziffer 12. 1 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen konkretisiert. Darüber hinaus lässt sich die Firma Karmobil Anpassungen vornehmen, wenn Dritte, von denen Karmobil die notwendigen Leistungen vorab erhält, ihr Leistungsspektrum oder ihre Tarife abändern. Aber auch diese Passage in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hilft wohl kaum bei der späteren Festlegung einer umsatzabhängigen Mindestgebühr.

Denn die Rahmenbedingungen für Handyverträge haben sich seit Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber kaum verändert. Daher ist es sehr fragwürdig, ob die neue Vergütung aufgrund teurerer Einkaufsbedingungen notwendig geworden ist. Aber auch wenn für eine kleine Anzahl von Telefonbenutzern eine besondere Vergütung gewährt wird, darf diese nicht in der dargestellten Weise erfolgen.

In den AGB (12. 3) legt die Firma Clarmobil selbst ausdrücklich fest, dass der Kunde über Vertragsänderungen gemäß Ziffer 1. in schriftlicher Form unterrichten ist. Außerdem muss Clarmobil den Erhalt der Änderungsmeldung nachweisen können. Selbstverständlich haben wir auch gefragt, wie sich die Firma angesichts der vielen Beschwerden der Leser weiter vorgehen wird.

Ausgehend von den Fällen von fünf zufällig ausgewählten Auftraggebern wollten wir wissen, wie es nach Ansicht von Karmobil dort zu einer effektiven Vertragsumstellung kam. Presse-Sprecherin Annelena Kasztelan gab jedoch keine konkreten Aussagen zu unseren Fragen: Die beispielhaft übertragenen Daten der Kundschaft wollte man ” aus datenschutzrechtlichen Gründen ” nicht kommentieren. Auch auf die Fragestellung, wie das neue Honorar effektiv in die Altverträge integriert wurde, wollte die Firma nicht eingehen.

In 2012 hatte die Firma Clarmobil diese Verordnung verlängert, so dass allen Kundinnen und Kunden eine Grundgebühr in EUR im Handy-Spar-Tarif in Rechnung gestellt wird, wenn der Betrag weniger als drei EUR beträgt. Letztes Jahr hätte es Buchhaltungsprobleme geben können, weshalb die Grundgebühr oder die Kontoführungsgebühr nicht errechnet wurde. Der betroffene Kunde hatte die Entgelte seit Beginn des Vertrages angenommen.

Seltsamerweise hatten die meisten Klarmobil-Kunden, die sich gemäß unserem Beitrag in Heft 9/2014 an die Chefredaktion gewandt hatten, Altverträge, deren Tarifkonditionen keine Grundgebühr oder Mindestumsatz aufweisen. Ein Klarmobil-Kunde, der einen alten Vertrag ohne Mindestumsatz und ohne Grundgebühr verwendet, sollte jeder Abrechnung mit der neuen Sondervergütung zustimmen.

Das Honorar wurde nie Bestandteil des Vertrages.

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