Handyvertrag mit Rufnummernmitnahme

Handyvertrag mit Rufnummernmitnahme

Diese Seite bietet Ihnen die wichtigsten Informationen zur Nummernübertragbarkeit oder Die Portierung von Nummern von einem Mobilfunkvertrag auf den nächsten ist gar nicht so schwierig. Nummernportabilität für Ihr Mobiltelefon: So ändern Sie richtig! ist bei der Bundesnetzagentur oder in unserem Ratgeber zur Nummernübertragbarkeit erhältlich. Wenn Sie einen bestehenden Mobilfunkvertrag haben, müssen Sie diesen kündigen.

Wie Sie Ihre Telefonnummer beibehalten können

Ein neuer Netzbetreiber muss nicht von einer neuen Nummer begleitet werden: Dank der Nummernübertragbarkeit können sowohl die Mobil- als auch die Festnetz-Nummer mit dem neuen Betreiber verwendet werden. Sie können Ihre Nummer ohne Probleme mitnehmen – wenn Sie ein paar Anweisungen befolgen. Das Portieren einer Mobiltelefonnummer erfolgt in der Regel mit der Beendigung des Altvertrages zum Auslaufen.

Sie sollten sofort beachten, dass Sie die Telefonnummer mitbringen möchten. Die alten Betreiber sind zur Freigabe der Telefonnummer gezwungen. Oftmals erhebt er eine Vergütung von bis zu 30 EUR – aber in vielen FÃ?llen bezahlt der neue Dienstleister das Guthaben in der Regel in Form der Gutschrift zurÃ?ck. Wird die Anzahl nicht innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Vertrages getragen, kann der Käufer das Recht auf die Anzahl einbüßen.

Wird der bisherige Provider über die angestrebte Porting mitgeteilt, sollte der neue Provider rechtzeitig eine Akquisition beantragen. Bei manchen Anbietern ist es möglich, die Nummer bis zu 90-120 Tage im Vorhinein zu übertragen. Für eine problemlose Übertragbarkeit der Telefonnummer müssen die Daten des Kunden des alten und des neuen Mobilfunkanbieters genau stimmen.

Nach der Novellierung des TKG müssen Mobilfunkbetreiber eine unmittelbare Nummernportierung zulassen – auch während eines bestehenden Mobilfunkvertrages und damit vorzeitig. Allerdings muss beachtet werden, dass der bisherige Auftrag in Kraft bleiben wird – die anfallenden Gebühren müssen weiterhin erstattet werden. Der Prepaid-Kunde muss eine Kündigungserklärung unterzeichnen und die Nummer mitnehmen, in der er bei Beendigung des Vertrages auf ein Restguthaben verzichtet.

Sie sollten auch sicherstellen, dass genügend Guthaben auf dem Prepaid-Konto ist, um die Überweisungsgebühr für die Nummernportierung zu erstatten. Prinzipiell hat jeder Gast das Recht, sich seine Telefonnummer mitnehmen zu lassen. Ein Zurückbehaltungsrecht bei einem Preiswechsel ohne Providerwechsel gibt es nach Angaben der BNetzA jedoch nicht.

Die meisten Versorger zeigten sich jedoch inzwischen entgegenkommend. Auf jeden fall ist es empfehlenswert, sich im Voraus über die Möglichkeiten der Nummernübertragbarkeit zu unterrichten. Für den Endverbraucher heißt das: Kündige deinen Vertrag nicht selbst, sondern sorge für die Rufnummernportabilität im Rahmen eines Providerwechsels. Dieser kontaktiert dann den vorherigen Betreiber, stellt den Antrag auf Porting und kündigt auch bei Beendigung des Vertrages.

Ist die vorherige Verbindung selbst beendet, kann sie in der Regel nicht mehr vom neuen Provider übernommen werden. Anmerkung: Wenn Sie bei zwei verschiedenen Providern oder in zwei separaten Kontrakten telefonieren, sollten Sie die Beendigung des DSL-Anschlusses auf jeden Fall selbst einplanen. Weil Ihr Provider den Vertrag nur im Falle einer angestrebten Portation kündigt.

Abgesehen von der Frist für den Altvertrag sollten die Konsumenten auch eine Bearbeitungsfrist von vier bis sechs Monaten im Voraus einräumen. Der neue Dienstanbieter braucht diese Zeit, um die Nummernübertragbarkeit zu gewährleisten. Die angestrebte Nummernübertragbarkeit muss vom Betreiber amtlich bescheinigt werden. Für die Nummernübertragbarkeit kann der frühere Betreiber eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 30 EUR erheben.

Im Übrigen können Konsumenten mehrere Telefonnummern mitbringen. Die meisten Anbieter bieten bis zu 10 Telefonnummern an. Handelt es sich beim Providerwechsel um einen Ortswechsel, kann die vorherige Telefonnummer nicht beibehalten werden.

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