Angebot für Handyvertrag

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Mobilfunkvertrag – Angebot nicht eingehalten

Meine sehr geehrten Damen u. Herren, ich habe meinen bisherigen Mobilfunkvertrag mit der Basis ordentlich beendet und eine entsprechende Bescheinigung von der Basis bekommen. Kurze Zeit vor Verfall (inzwischen) hat mich die Firma o2 angerufen und mir ein sehr gutes Angebot per Telefon gemacht: Allnet Flat sowie 20 GB für einen Monatspreis von etwas unter 15 ?, was ich natürlich akzeptiert habe.

Nach Angaben der Frau am Apparat wurde der Anruf mitgeschnitten. Das Angebot wurde auch per Mail zugestellt, ABER ohne die 20 GB, aber nur 2 GB, da es noch nicht im Netz angezeigt werden soll. o2 hat mir mehrmals per E-Mail per E-Mail zugesagt, dass ich 20 GB habe, aber zur Zeit aus “technischen Gründen” nicht angezeigt werden kann, aber ich würde es auf jeden Falle haben.

Sie erhalten keine Unterstützung per E-Mail, bis auf verschiedene Entschuldigungen und “Sorry “oder ich beschmutze mich, dann wird mein Datenbestand jedes Mal neu gesetzt, wenn ich 2 GB überschreite. Aber ich betrachte es nicht als meine Pflicht, entweder die KOSTENLOSE Service-Hotline zu erreichen oder für immer im Gespräch auf die Kontaktaufnahme zu bleiben.

Mehrmals habe ich per E-Mail gefragt und jedes Mal Bildschirmfotos gemacht. Meine Frage: Kann ich den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist auflösen? Haben Sie einen Kontrakt über 20 GB abgeschlossen, aber o2 macht Ihnen erst nach dem 20.01. 2017 trotz Setzung einer Frist 2 GB verfügbar, können Sie den Kontrakt ohne Einhaltung einer Frist auflösen.

Speichern Sie nach Möglichkeit die Chat-Logs/Screenshots der Gespräche, in denen Ihnen im Streitfall die 20 GB zugesagt wurden. Zuvor muss allerdings nachgewiesen werden, dass ein 2 -GB-Vertrag abgeschlossen wurde, was mangels einer schriftlichen Bestätigung wahrscheinlich schwer wird. Hoffentlich habe ich Ihre Anfrage in verständlicher Weise geantwortet und danke Ihnen für das in mich gesetzte Vertrauen. 2.

Lieber Kollege Wilking, vielen Dank für die rasche Antwort auf meine Anfrage. Aber ich habe eine Frage: Sie sagen, dass es für uns wegen fehlender Fixation schwer sein könnte, einen Beweis zu liefern. Nach dem Telefongespräch, in dem der Auftrag zustande kam, wurde jedoch, wie erklärt, eine E-Mail mit der Vertragsbestätigung für nur 2 GB verschickt, in der mir versichert wurde (sowohl per Telefon als auch per Dialog mit Screenshots), dass es 20 GB sein würden.

In diesem Fall zählen nicht die E-Mails, sondern die Bildschirmfotos des Chat und wie gehe ich vor, wenn o2 nicht fristlos auf meine Abmeldung anspricht? Danke für Ihre Anfrage. Mit der ” Auftragsbestätigung ” per E-Mail wird nicht nachgewiesen, dass Sie einen solchen Auftrag erteilen. Stattdessen folgt aus dem Telefonat und den Gesprächen, dass der Mietvertrag 20 GB enthält. o2 muss im Streitfall nachweisen, dass Sie einen Mietvertrag mit 2 GB am Handy abgeschlossen haben, der nach Ihrer Beschreibung nicht zustande kommt.

Wir haben für Sie die Rechtsberatungspauschale erarbeitet.

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